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VwGH 8. 9. 2004, 2002/03/0307 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2006/1218ZfV 2006, 697 Heft 5 v. 2.11.2006

GGBG: § 3 Z 2 (Absender ist der Absender gemäß Beförderungsvertrag)

§ 7 Abs 4 (Auftraggeber muss dem beauftragten Absender alle zu dessen Pflichterfüllung erforderlichen Unterlagen übergeben und Anweisungen geben)

VStG: § 9 Abs 1 (verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit, Vertreter juristischer Personen, mehrere Vorstandsmitglieder, bloß interne Aufgabenaufteilung irrelevant)

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