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VwGH 27. 5. 2004, 2002/03/0268 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2006/1217ZfV 2006, 697 Heft 5 v. 2.11.2006

KFG: § 49 Abs 6 (Anbringen von weiteren Kennzeichentafeln am Anhänger)

VwGH 27.05.2004, 2002/03/0268

Da die selbst angefertigte Kennzeichentafel nicht auf dem Anhänger selbst, sondern auf dem mit dem Anhänger beförderten Hubstapler angebracht war, konnte § 49 Abs 6 KFG 1967 nicht angewendet werden (VwGH 18. 11. 2003, 2001/03/0322). Aufhebung.

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