NÖ JagdG 1974: § 2 Abs 2 (weidgerechte Jagdausübung; ausreichende Sichtverhältnisse; Sonnenaufgang, Begriff für eine sichere Schussabgabe, Dämmerung)
§ 95 Abs 1 Z 3 (Verbot der Jagdausübung zur Nachtzeit; Sonnenaufgang, Begriff)
§ 135 Abs 1 Z 25 (Verwaltungsübertretung; Verstoß gegen das Gesetz, Zuwiderhandeln gegen das Gebot der weidgerechten Jagdausübung)