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VwGH 29. 6. 2005, 2003/04/0080 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2006/1187ZfV 2006, 686 Heft 5 v. 2.11.2006

GewO 1994: § 152 Abs 6 (Sperrstunde und Aufsperrstunde; Vorschreibung einer früheren Sperrstunde; sicherheitspolizeiliche Bedenken; zahlreiche angezeigte gerichtlich strafbare Handlungen; konkrete Feststellungen eines Zusammenhanges zwischen Offenhalten und sicherheitspolizeilichen Missständen, keine)

VwGH 29.06.2005, 2003/04/0080

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