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VwGH 31. 1. 2005, 2000/03/0145 (GEMEINDERECHT)

JudikaturGEMEINDERECHTZfV 2006/1170ZfV 2006, 681 Heft 5 v. 2.11.2006

Stmk GdO 1967: § 58 Abs 1 idF 1999/1 (Befangenheit; Sachen, in denen der andere Eheteil beteiligt ist)

§ 58 Abs 3 (Nichtvorliegen von Befangenheit, wenn der Bürgermeister oder ein Mitglied eines Kollegialorgans an der Sache lediglich als Angehöriger einer Berufsgruppe oder Bevölkerungsgruppe, deren Interessen zu vertreten sie berufen sind, beteiligt sind)

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