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VwGH 28. 6. 2005, 2005/11/0002 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2006/1108ZfV 2006, 654 Heft 5 v. 2.11.2006

Medizinisches Masseur- und HeilmasseurG idF BGBl I 2003/66: § 84 Abs 7 (Gewerbliche Masseure, deren qualifizierte Leistungserbringung durch direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern zum Zeitpunkte des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetz nachgewiesen ist, können auch ohne Aufschulung eine Tätigkeit als Heilmasseur ausüben.; Aufhebung der Wortfolge „durch direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern“ als verfassungswidrig; Auslegung des § 84 Abs 7 in der bereinigten Form derart, dass eine Berufsausübung als Heilmasseur durch gewerbliche Masseure ohne Aufschulung nur dann in Frage kommt, wenn diese die Voraussetzungen des § 84 Abs 1 bzw Abs 2 Medizinisches Masseur- und HeilmasseurG erfüllen)

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