ApG: § 10 Abs 1 Z 2 idF BGBl I 2001/16 (Konzession für eine neue öffentliche Apotheke, Bedarf)
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§ 10 Abs 2 Z 1 idF BGBl I 2001/16 (Nichtbestehen eines Bedarfes, wenn Versorgungspotenzial weniger als 5.500 Personen beträgt und sich eine ärztliche Hausapotheke im Umkreis von 4 Straßenkilometern befindet)