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VwGH 31. 3. 2005, 2002/05/0751 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2006/747ZfV 2006, 452 Heft 4 v. 6.9.2006

Bgld BauG: § 3 Abs 2 (keine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung; abzustellen auf die Auswirkung schon an der Grundgrenze)

§ 18 Abs 10 (Einlangen des genehmigten Flächenwidmungsplanes, Kundmachung binnen zwei Wochen nach Gemeindeordnung)

§ 21 Abs 1 bis 5 (Aufhebung durch Verfassungsgerichtshof, In-Kraft-Treten der Aufhebung am 31. 10. 2004)

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