§ 38 Ab 3 Z 1 BDG 1979 (Organisationsänderung, neue Organisationsstruktur, Auflassung von Arbeitsplätzen)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, erhebliche Änderung der bisherigen Verwendung, Abberufung von Leitungsfunktion, Zuweisung eines niedriger bewerteten Arbeitsplatzes)