§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (Organisationsänderung, Zusammenlegung von Instituten, Auflassung von Arbeitsplätzen)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung von Leitungsfunktion, Zuweisung eines niedriger bewerteten Arbeitsplatzes, schonendste Variante)