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VfGH 23. 1. 2004, G 359/02 (HOCHSCHULWESEN)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 2005/490ZfV 2005, 291 Heft 2 v. 4.5.2005

§ 1 Universitätsgesetz 2002 (UG) (Ziele der Universitäten)

§ 2 Universitätsgesetz 2002 (UG) (leitende Grundsätze)

§ 3 Universitätsgesetz 2002 (UG) (Aufgaben der Universitäten; Entwicklung der Wissenschaften, Forschung und Lehre, Bildung durch Wissenschaft, wissenschaftliche Berufsvorbildung, Heranbildung wissenschaftlichen Nachwuchses, Weiterbildung, insbesondere der Absolventen, Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung, Unterstützung der Forschungszusammenarbeit)

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