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VfGH 8. 6. 2004, V 2/04 (BAURECHT, RAUMORDNUNG)

JudikaturBAURECHT, RAUMORDNUNGZfV 2005/487ZfV 2005, 290 Heft 2 v. 4.5.2005

§ 13 Abs 1 Krnt GemeindeplanungsG 1995 (Bebauungsplan; Verfahren zur Erlassung; Unterlassung der Verständigung der Grundeigentümer; textlicher Bebauungsplan; Aufhebung des Bebauungsplanes der Gemeinde Pörtschach)

VfGH 08.06.2004, V 2/04

Es kann hins der Auslegung des § 13 Abs 1 letzter Satz K-GplG 1995 - nicht nur vom Wortlaut der Best sondern auch von einer historisch-systematischen Auslegung ausgehend - keinen Unterschied machen, ob es sich um unmittelbar grundstücksbezogene Festlegungen in einem Teilbebauungsplan oder allg Bebauungsbedingungen in einem textlichen Bebauungsplan handelt:

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