§ 71 Abs 1 Z1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
§ 29 Abs 1 AsylG (Übersetzung des Spruchs und der Rechtsmittelbelehrung in eine dem Asylwerber verständliche Sprache; keine Anwendung der Bestimmung auch auf Aufenthaltsverbotsbescheide)
§ 71 Abs 1 Z1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
§ 29 Abs 1 AsylG (Übersetzung des Spruchs und der Rechtsmittelbelehrung in eine dem Asylwerber verständliche Sprache; keine Anwendung der Bestimmung auch auf Aufenthaltsverbotsbescheide)