§ 19 AVG (Ladungsbescheid; hier: zur Verfolgung der im § 12 Abs 1 SMG umschriebenen gesundheitspolizeilichen Zwecke; Vorhandensein bestimmter Tat- sachen im Zeitpunkt der Ladung ist Voraussetzung; Verdacht eines aktuellen Suchtmittelbissbrauches muss in bestimmter Dichte gegeben sein)
§ 12 Abs 1 SMG (Zuführung zur ärztlichen Begutachtung, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die Annahme besteht, dass eine Person Suchtgift missbraucht)