§ 56 AVG (Bescheid, Auflage; Erteilung einer Bewilligung unter Auflage, die in Wahrheit einen Auftrag darstellt; Fehlbezeichnung; Auslegung eines wenig aussagekräftigen Bescheides im Zusammenhang mit einem Plan; Abtragungsauftrag betreffend Anschüttungen)
§ 57 Abs 1 Z 10 Oö BauO (Verwaltungsübertretung; Nichterfüllung der im Bewilligungsbescheid festgelegten Auflagen oder Bedingungen)