§ 41 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Neuerungsverbot; Einwand einer Hinterfüllung einer Scheidewand nach § 854 ABGB )
§ 854 ABGB (Erdfurchen, Hecken, Planken, Mauern und andere dergleichen Scheidewände; gemeinschaftliches Eigentum; Naturstein-Stützmauer; nicht feststellbare „Besitzgrenze“, vermessungstechnische Gutachten)