§ 23 Abs 2 StVO (Halten und Parken; Gebot der Abstellung parallel zum Fahrbahnrand; „Smart“, Ausnahme für Aufstellung in einem Winkel von 90 Grad zum Fahrbahnrand, keine; Interpretationsspielraum, keiner, eindeutiger Gesetzeswortlaut)
VwGH 30.01.2004, 2003/02/0234