§ 5 Abs 2 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkotest, Verweigerung; Dispositionsunfähigkeit, keine; situationsangepasstes Verhalten)
§ 19 Abs 3 AVG (Ladung; urlaubsbedingte Abwesenheit; begründetes Hindernis, keines bei möglicher Beseitigung des Hindernisses durch zumutbare Dispositionen)