§ 2 Abs 1 Z 10 StVO (Begriffsbestimmungen; Gehsteig, für Fußgängerverkehr bestimmter von Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dergleichen abgegrenzter Teil der Straße; Qualifikation als Gehsteig, Ausschluss durch zwei anliegende Grünflächen, keiner)
§ 8 Abs 4 StVO (Fahrordnung auf Straßen mit besonderen Anlagen; Gehsteig, Benützungsverbot für Fahrzeuge; Abstellen eines Kraftfahrzeuges)