§ 46 Abs 1 AlVG (Geltendmachung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, kein Anspruch für Zeitraum vor Antragstellung, keine Sanierung der Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Antragstellung zulässig)
§ 53 AlVG (Abzweigung des Familienzuschlages)
§ 46 Abs 1 AlVG (Geltendmachung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, kein Anspruch für Zeitraum vor Antragstellung, keine Sanierung der Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Antragstellung zulässig)
§ 53 AlVG (Abzweigung des Familienzuschlages)