§ 9 Abs 4 Vlbg SpitalG idF LGBl 1997/59 (Errichtungsbewilligung; Bedarfsprüfung; Bedarfsregelung ist auch bei Nichtvorliegen eines Gesamtvertrages verfassungskonform; entscheidend sind Gründe, aus denen Bemühungen um neuen Gesamtvertrag scheitern und der Umstand, dass potentielle Vertragspartner bei den Vertragsverhandlungen ihre Position unsachlich ausnützen wollen)