§ 103 Abs 2 KFG (Lenkeranfrage, zu richten an den Zulassungsbesitzer; im Falle einer juristischen Person ist diese zu bezeichnen; Erfüllung- bzw Tatort ist Sitz der Behörde)
§ 13 Abs 3 ZustellG (juristische Person als Empfängerin, Zustellung der Sendung an einen befugten Vertreter)