§ 24 Abs 3 Stmk JagdG 1986 (freihändige Verpachtung einer Gemeindejagd, Pächtervorschlag der Mehrheit der Grundbesitzer mit mehr als der Hälfte der Grundfläche, „Zur-Kenntnis-Nahme“ als Genehmigung durch den Gemeinderat)
VwGH 17.09.2003, 2000/03/0316
1. Es ist das Beschwerderecht eines Grundeigentümers gegen die Genehmigung eines Gemeinderatsbeschlusses zu bejahen, mit dem einem Pächtervorschlag gem § 24 Abs 3 Stmk JagdG entsprochen wurde. Da über einen solchen Gemeinderatsbeschluss nach dem letzten Satz der genannten Best kein EinspruchsVerf durchzuführen ist, kann das Beschwerderecht in einem solchen Fall nicht von der vorherigen Erhebung von Einwendungen abhängig gemacht werden (VwGH 23.09.1991, Slg 13.489/A).