§ 339 Abs 2 GewO 1994 (Anmeldungsverfahren; Anmeldung, Voraussetzungen; genaue Bezeichnung des Gewerbes, keine; „Halten von erlaubten Kartenspielen, bei denen der Spielerfolg nicht ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängig ist, ohne Bankhalter, Durchführung des Geschicklichkeits- und Beobachtungsspieles EUROBSGAME“; Konkretisierung, keine)
VwGH 17.12.2003, 2001/04/0158