§ 6 Abs 1 Z 4 FrG (Aufenthaltsvisum)
§ 10 Abs 2 Z 5 FrG (Versagung eines Einreisetitels; Annahme, der Fremde werde nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Titels das Bundesgebiet nicht unaufgefordert verlassen, nicht bloß aus gleichzeitigem Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung ableitbare)