§ 107 Abs 1 Z 4 FrG 1997 (Bestrafung wegen Nichtausreise; Strafausschließungsgrund; Prüfung der [hypothetischen] Ausweisung als Vorfrage; Interessenabwägung)
VwGH 27.01.2004, 2002/21/0203
Der Bf macht in der Beschwerde geltend, wegen der schweren Erkrankung seines Kindes und der damit verbundenen außergewöhnlichen familiären Situation hätte die Beh zum Schutz seiner in Art 8 MRK gewährleisteten Rechte von der gegenständlich Bestrafung Abstand nehmen müssen.