§ 8 AsylG 1997 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 FrG und § 57 Abs 2 FrG )
§ 15 Abs 1 AsylG 1997 (Befristete Aufenthaltsberechtigung, rechtskräftig abgewiesener Asylantrag aus anderen als den Asylausschlussgründen, Feststellung der Unzulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in Herkunftsstaat, Fehlen eines rechtmäßigen Aufenthalts)