§ 6 Z 1 AsylG 1997 (Abweisung von Asylanträgen als offenkundig unbegründet; Zulässigkeit der Subsumtion unter andere Z des § 6 durch Berufungsbehörde; keine Verfolgung im Sinne des Flüchtlingskonvention im Herkunftsstaat, Vorbringen ohne Glaubwürdigkeitsprüfung ausschlaggebend, Intensität der Verfolgung, Offensichtlichkeitskalkül gefordert, keines, Erpressung und Bedrohung mit Ermordung der Familie)
VwGH 17.12.2003, 2000/20/0526