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VwGH 29. 1. 2004, 2001/07/0045 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2005/274ZfV 2005, 207 Heft 2 v. 4.5.2005

§ 3 Abs 2 ALSAG idF BGBl 1996/201 (Altlastenbeitrag; Ablagern, Lagern und Befördern von Abfällen, die im Zuge der Sicherung oder Sanierung von Altlasten anfallen, ist von Beitragspflicht ausgenommen; Beitragsbefreiung auch bei einer erst zum Teil durchgeführten Sanierung oder Sicherung; für Verwirklichung der Begriffe „Sicherung“ oder „Sanierung“ kommt es darauf an, dass ein bestimmter Zustand hergestellt wird und nicht darauf, von welchen Überlegungen derjenige, der diese Maßnahme setzt, geleitet wird)

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