§ 7 Abs 2 Krnt JagdG 2000 (zusammenhängendes Jagdgebiet wird durch bestimmte Grundstücke wie Wege, Eisenbahngrundstücke, Gewässer nicht unterbrochen)
§ 10 Krnt JagdG 2000 (Anschluß von Grundflächen an Jagdgebiete; Antragsrecht des Jagdausübungsberechtigten)