§ 79 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen; kein ausreichender Schutz trotz Einhaltung der im Genehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflagen; nachträgliche Auflagenvorschreibung)
§ 79 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen; kein ausreichender Schutz trotz Einhaltung der im Genehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflagen; nachträgliche Auflagenvorschreibung)