§ 49 Abs 1 RAO (Rechtsanwaltskammer; Einrichtungen zur Versorgung ihrer Mitglieder für den Fall des Alters, der Berufsunfähigkeit, Versorgung der Hinterbliebenen)
§ 50 Abs 1 RAO (Rechtsanwalt, Hinterbliebene; Anspruch auf Altersversorgung, Berufsunfähigkeitsversorgung und Hinterbliebenenversorgung)