§ 2 Abs 1 lit o Vlbg BauG (wesentliche Änderung, Begriff; Zubau oder Umbau; Änderung durch die die äußere Erscheinung des Bauwerkes oder der sonstigen Anlage erheblich geändert wird; Heranziehung der Materialien für die Auslegung; Änderung der Dacheindeckung)
§ 18 Abs 1 lit a Vlbg BauG (Baubewilligung; Errichtung oder wesentliche Änderung von Gebäuden; Änderung der Dacheindeckung)