§ 6 Abs 1 Nö BauO 1996 (Bauverfahren, Parteistellung; Eigentümer des Baugrundstücks; nicht an subjektiv-öffentliche Rechte gebunden; keine Präklusion; Miteigentümer und Wohnungseigentümer haben Parteistellung)
§ 6 Abs 1 Nö BauO 1996 (Bauverfahren, Parteistellung; Eigentümer des Baugrundstücks; nicht an subjektiv-öffentliche Rechte gebunden; keine Präklusion; Miteigentümer und Wohnungseigentümer haben Parteistellung)