§ 17 Stmk Betriebsordnung für den nicht-linienmäßigen Personenverkehr 2002 (Verpflichtung des Taxilenkers ein Dienstbuch im Taxifahrzeug mitzuführen; einzutragende Daten; beim § 17 handelt es sich um keine Regelung gewerbepolizeilicher Natur; § 17 wird mangels gesetzlicher Grundlage als gesetzwidrig aufgehoben)