§ 36 Abs 2 Z 6 NÖ Gemeindeordnung 1973 (Zuständigkeit des Gemeindevorstandes; Erhebung von Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof)
§ 19 Abs 3 Z 2 lit e VfGG (Beschwerde, Legitimation keine; Nichtvorliegen eines Gemeinderatsbeschlusses über die Beschwerdeführung durch eine Gemeinde innerhalb der Beschwerdefrist)