§ 27 Abs 1 Stmk ROG 1974 (Bebauungsplan; Verordnung; Festlegung von Teilen des Baulandes, für welche kein Bebauungsplan erforderlich; Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat)
§ 27 Abs 2 Stmk ROG 1974 (Erstellung von Bebauungsplänen, Verfahren; Anhörung der Grundeigentümer der betroffenen und der angrenzenden Grundstücke; persönliche Verständigung erforderlich; Unterlassung der Verständigung, Gesetzwidrigkeit der Verordnung)