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VwGH 28. 10. 2003, 2003/11/0104 (WAFFENRECHT)

JudikaturWAFFENRECHTZfV 2005/199ZfV 2005, 120 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 18 Abs 1 WaffG 1996 idF BGBl I 2002/134 (Kriegsmaterial; Verbot des Erwerbes, Besitzes und Führens)

§ 18 Abs 2 WaffG 1996 idF BGBl I 2002/134 (ebenso; Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung; Versagung der Ausnahmebewilligung, wenn gewichtige Interessen, insbesondere militärischer oder sicherheitspolizeilicher Art gegen ihre Erteilung spricht; Beurteilung stets nur nach konkreten Umständen des Einzelfalles)

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