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VwGH 14. 1. 2003, 2001/01/0229 und 0251 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/185ZfV 2005, 116 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 13 Abs 3 AVG (Verbesserungsauftrag, Mangelhaftigkeit, die Ziel des Anbringens nicht erkennen lässt; trotz Versuchs der Klarstellung Unmöglichkeit der Feststellung, welche Verbesserungen vorzunehmen sind, Grenze des § 13 Abs 6 )

§ 13 Abs 6 AVG (Anbringen, die sich auf keine bestimmte Angelegenheit beziehen, müssen nicht in Verhandlung genommen werden; Extremfälle, gänzliches Fehlen einer Konkretisierung)

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