Art 133 Z 4 B-VG (Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag, Telekom-Control-Kommission; Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes, sofern die Beschwerde nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen ist; Verdrängung der die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausschließenden Verfassungsnorm durch Art 5a Abs 3 der Open Network Provision - ONP hinsichtlich subjektiver im Gemeinschaftsrecht begründeter Rechte, Ausschluß der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes hinsichtlich nationaler subjektiver Rechte ist davon nicht berührt)