Art 140 Abs 7 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung; Anwendung des Gesetzes auf vor Aufhebung verwirklichte Sachverhalte, Ausnahmen; ausdrückliche Erweiterung der Anlassfallwirkung durch Verfassungsgerichtshof für bestimmte Fälle; Anwendung der alten Rechtslage in anderen Verfahren)
VwGH 16.09.2003, 2002/05/0809