§ 5 Abs 1 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Kraftfahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Behauptung eines Nachtrunks; Glaubwürdigkeit; Hinweis bei erster sich bietender Gelegenheit; keiner; wechselnde Angaben im Verfahren)
VwGH 30.10.2003, 2003/02/0225