Art 4 7. ZPMRK (Recht, wegen derselben Sache nicht zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft zu werden; Alkotestverweigerung; wesentlicher Gesichtspunkt des Straftatbestandes „Widerstand gegen die Staatsgewalt“, keiner)
VwGH 30.10.2003, 2003/02/0118