§ 41 VwGG (Bindung des VwGH an den von der belangten Behörde mängelfrei festgestellten Sachverhalt; Wahrnehmung von Verfahrensmängeln im Wege der Aufhebung, keine volle Kognitionsbefugnis im Tatsachenbereich; VwGH in Verwaltungsstrafsachen kein Tribunal iSd Art 6 MRK)