§ 53a BundesvergabeG idF vor BGBl I 2002/99 (Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung; nachweisliche Mitteilung an nicht erfolgreiche Bieter; Stillhaltefrist; Verbot der Zuschlagserteilung vor Ablauf bei sonstiger Nichtigkeit; verspätete Auskunftserteilung führt zu Verlängerung der Stillhaltefrist)
Art 7 Abs 1 B-VG (Gleichheit, Verletzung; Vergabeverfahren, Zuschlagserteilung innerhalb Stillhaltefrist; Antrag auf Nichtigerklärung, Zurückweisung)