Art 118 Abs 4 B-VG (Gemeinden; Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches; Ausschluss eines Rechtsmittels an Verwaltungsorgane außerhalb der Gemeinde; Vergabe von Liefer-, Bau-, Baukonzessions- und Dienstleistungsaufträge; Zuständigkeit des als - steirisches - Landesorgan eingerichteten Vergabekontrollsenates zur Prüfung von Vergabeentscheidungen der Gemeinden)