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VfGH 2. 10. 2003, G 259/02 (VERFASSUNGSRECHT)

JudikaturVERFASSUNGSRECHTZfV 2004/1923ZfV 2004, 904 Heft 6 v. 3.1.2005

Art 18 Abs 1 B-VG (Legalitätsprinzip, inhaltliche Bestimmtheit des Gesetzes ausreichend; differenzierendes Legalitätsprinzip, unbestimmte Rechtsbegriffe in berufs- und standesrechtlichen Strafnormen; „geeignete“ organisatorische Maßnahmen gegen Insiderinformationen gemäß § 82 Abs 5 Z 3 Börsegesetz 1989 idF BGBl 1993/529 )

VfGH 02.10.2003, G 259/02

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