Art 18 Abs 2 B-VG (Legalitätsprinzip; Verordnungsermächtigung, inhaltliche Bestimmtheit gegeben; Umsetzung von Gemeinschaftsrecht nicht unter Ausschaltung des Gesetzes bloß durch Verordnungen; „differenzierendes „ Legalitätsprinzip)
Art 139 Abs 1 B-VG (Verordnungsprüfung, auf Antrag einer Landesregierung; Prozessvoraussetzungen, zulässiger Antragsumfang, zu enger Antragsinhalt bei Untrennbarkeit einer Gesamtregelung)