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VfGH 21. 6. 2004, B 817/01 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 2004/1865ZfV 2004, 886 Heft 6 v. 3.1.2005

Keine Verletzung (Bescheid)

VfGH 21.06.2004, B 817/01

Keine Verletzung im Gleichheitsrecht und im Recht auf Freiheit des Liegenschaftsverkehrs durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbes. Interessenabwägung fiel zu Gunsten des Aufstockungsinteressenten aus.

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