Keine Verletzung
VfGH 09.06.2004, B 1660/03
Vorsitzführung bei der Landesberufungskommission durch einen inzwischen in den dauernden Ruhestand versetzten Richter, Zeitpunkt der Bestellung maßgeblich.
Keine Verletzung
VfGH 09.06.2004, B 1660/03
Vorsitzführung bei der Landesberufungskommission durch einen inzwischen in den dauernden Ruhestand versetzten Richter, Zeitpunkt der Bestellung maßgeblich.